Urteil in zweiter Instanz   

Cour D`Appel De Rennes

Arrêt Du 21 Fevrier 2006

 

Das Urteil des Cour D`Appel  stellte fest, dass verschiedenen Aussagen "unbrauchbar" und "widersprüchlich" sind. Die reine Tatsachenbewertung kann nur den Schluss zulassen, dass es sich um ein sog. Notwegerecht gehandelt haben kann.

Dieses kann auf Antrag unter bestimmten Umständen gelöscht werden. Wird ein neuer Weg eingerichtet ist dies einer der Gründe.

 Durch das gerichtliche Gutachten wurde festgestellt, dass ein neuer Weg vorhanden ist. Das Durchfahrtsrecht wurde aus diesen Gründen mit Wirkung vom 21. 02. 2006 gelöscht.

Die Kosten für das Verfahren trägt die gegnerische Partei.

 

 

Da die gegnerische Partei gegen dieses zweitinstanzliche Urteil keine Revision einlegte ist das Urteil seit Juni 2006 gültig.

 

Es dauerte 5 Jahre bis dieser Rechtsstreit beendet werden konnte. Die Kosten insgesamt beliefen sich auf ca. 8 000 Euro.

 

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